
Kurzzeitkennzeichen werden in Deutschland häufig für Probe-, Prüfungs- oder Überführungsfahrten benötigt. Durch digitale Dienstleistungen vieler Zulassungsstellen ist die Beantragung heute deutlich einfacher und schneller als früher.
Was ist ein Kurzzeitkennzeichen?
Ein Kurzzeitkennzeichen ist ein befristetes Kennzeichen mit einer Gültigkeit von maximal fünf Tagen. Es dient dazu, Fahrzeuge vorübergehend im Straßenverkehr zu bewegen, bevor eine reguläre Zulassung erfolgt.
Das Ablaufdatum ist auf dem Kennzeichen deutlich sichtbar.
Wann benötigt man ein Kurzzeitkennzeichen?
Ein Kurzzeitkennzeichen wird häufig in folgenden Situationen genutzt:
Überführung eines Fahrzeugs
Probefahrt beim Fahrzeugkauf
Fahrt zur Hauptuntersuchung (HU)
Fahrt zur technischen Prüfung
Transport eines Fahrzeugs zwischen Standorten
Es ersetzt keine reguläre Fahrzeugzulassung.
Wie funktioniert die Online-Beantragung?
Viele Zulassungsstellen bieten mittlerweile digitale Termin- und Antragsverfahren an.
Antrag vorbereiten
Sammeln Sie alle erforderlichen Dokumente vor der Beantragung.
Versicherung abschließen
Für das Kurzzeitkennzeichen wird eine elektronische Versicherungsbestätigung (eVB-Nummer) benötigt.
Antrag stellen
Die Daten werden online oder bei der Zulassungsstelle eingereicht.
Kennzeichen prägen lassen
Nach Genehmigung können die Kennzeichenschilder hergestellt werden.
Kennzeichen abholen
Die Zulassungsstelle stellt die erforderlichen Dokumente für die Nutzung aus.
Welche Unterlagen werden benötigt?
Für die Beantragung eines Kurzzeitkennzeichens werden in der Regel folgende Dokumente verlangt:
Personalausweis oder Reisepass
eVB-Nummer der Versicherung
Fahrzeugdaten
Zulassungsbescheinigung Teil I (falls vorhanden)
Nachweis einer gültigen Hauptuntersuchung (HU), sofern erforderlich
Je nach Einzelfall können weitere Unterlagen notwendig sein.
Wie lange ist ein Kurzzeitkennzeichen gültig?
Die Gültigkeit beträgt maximal fünf Kalendertage einschließlich Ausstellungsdatum.
Nach Ablauf verliert das Kennzeichen automatisch seine Gültigkeit und darf nicht mehr verwendet werden.
Welche Fahrzeuge können ein Kurzzeitkennzeichen erhalten?
Kurzzeitkennzeichen können unter anderem für folgende Fahrzeuge beantragt werden:
Pkw
Personenkraftwagen aller Fahrzeugklassen.
Motorräder
Krafträder für Probe- oder Überführungsfahrten.
Anhänger
Anhänger können ebenfalls mit einem Kurzzeitkennzeichen bewegt werden.
Nutzfahrzeuge
Transporter und andere gewerblich genutzte Fahrzeuge.
Vorteile der Online-Beantragung
Zeitersparnis
Viele Informationen können vorab digital übermittelt werden.
Schnellere Bearbeitung
Vorbereitete Unterlagen erleichtern die Bearbeitung.
Mehr Flexibilität
Anträge können häufig unabhängig von Öffnungszeiten vorbereitet werden.
Häufige Fehler beim Antrag
Fehlende eVB-Nummer
Ohne gültige Versicherungsbestätigung ist keine Ausstellung möglich.
Unvollständige Fahrzeugdaten
Falsche oder fehlende Angaben können zu Verzögerungen führen.
Fehlende Dokumente
Nicht eingereichte Nachweise verhindern häufig die Bearbeitung.
Häufig gestellte Fragen (FAQ)
Wie lange ist ein Kurzzeitkennzeichen gültig?
Ein Kurzzeitkennzeichen ist maximal fünf Tage gültig.
Kann ich ein Kurzzeitkennzeichen online beantragen?
Ja, viele Zulassungsstellen unterstützen digitale Antrags- oder Terminverfahren.
Benötige ich eine Versicherung?
Ja, eine gültige eVB-Nummer ist Voraussetzung für die Ausstellung.
Darf ich mit einem Kurzzeitkennzeichen Probe fahren?
Ja, Probefahrten gehören zu den zulässigen Verwendungszwecken.
Kann das Kurzzeitkennzeichen verlängert werden?
Nein, nach Ablauf muss gegebenenfalls ein neues Kennzeichen beantragt werden.
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